Die polizeilichen Aufgaben werden durch das Gemeinsame Sachgebiet Jugend der Polizeidirektion Mainz wahrgenommen. Dies besteht Sachbearbeitern der Schutz- und Kriminalpolizei. Bis auf wenige fachspezifische Deliktbereiche bearbeiten die Jugendsachbearbeiter nahezu alle Erscheinungsformen der Jugendkriminalität, sofern der Tatverdächtige zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 21 Jahre alt ist.

Unabhängig vom Alter des Tatverdächtigen werden auch die Delikte bearbeitet, bei denen das noch jugendliche Opfer durch die Tat in den  Rechtsgütern Ehre oder körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt wurde. 

Wir sind örtlich zuständig für das Gebiet der Stadt Mainz, die Verbandsgemeinde Nieder-Olm und die Gemeinde Budenheim.

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