Wir über uns
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein spezialisierter Fachbereich des Amtes für Jugend und Familie Mainz und arbeitet im Bereich des Jugendstrafverfahrens. Wir begleiten Jugendliche und ihre Eltern, sowie Heranwachsende, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Wir haben hierbei keine anwaltliche Funktion, sondern verstehen uns als Vermittler zwischen den jungen Menschen, ihren Familien, der Polizei und der Justiz.
Hierbei beraten und betreuen wir Jugendliche, ihre Eltern und Heranwachsende während des gesamten Jugendstrafverfahrens. Wir informieren über die Abläufe eines jugendgerichtlichen Verfahrens und unterstützen mit sozialpädagogischen Angeboten, wenn dies die Lebenssituation des jungen Menschen erfordert. Alle Mitarbeiter:innen sind sozialpädagogische Fachkräfte des Jugendamtes.
In der Gerichtsverhandlung bringen wir die persönliche Situation des jungen Menschen in das Jugendstrafverfahren ein. Wir schlagen vor, welche Maßnahme den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden unterstützen kann, damit er sich positiv weiterentwickeln kann und es im besten Falle zu keinen weiteren Straftaten mehr kommt. Unsere pädagogischen Unterstützungsmöglichkeiten sind vielfältig und richtet sich immer nach der persönlichen Lebenssituation des jungen Menschen.
Darüber hinaus helfen wir mit, dass die auferlegten Weisungen und Auflagen im Jugendstrafverfahren erfüllt werden können. Gleichzeitig haben wir auch eine Mitteilungspflicht an den Richter, wenn es hierbei Probleme gibt.
Unser Beratungsangebot endet nicht mit der Erledigung des Strafverfahrens. Wir stehen euch / Ihnen auch danach für Beratungsgespräche und zur Unterstützung zur Verfügung.