Unsere Aufgaben
Das Jugendgerichtsgesetz ist ein Erziehungsrecht. Der Erziehungsgedanke spielt eine große Rolle in der Arbeit mit dem jungen Menschen. Die Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe ist nicht für die Strafverfolgung zuständig, sondern begleitet Jugendliche (14 - 17 Jahre) und Heranwachsende (18 - 20 Jahre) während des gesamten Strafverfahrens.
Wir führen Gespräche mit allen Beteiligten, wir informieren über den Ablauf des Verfahrens und dessen mögliche Folgen. Wir klären ab, ob und welche pädagogischen Hilfen notwendig sind und leiten diese mit Zustimmung der Betroffenen und ihren Familien ein.
Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, begleiten wir den Jugendlichen/Heranwachsenden auch am Gericht.
Wir geben dort eine Stellungnahme zur Persönlichkeitsentwicklung, zu den vorhandenen Kompetenzen und den Hintergründen der Straftat ab und informieren den Richter über unsere Einschätzung der strafrechtlichen Verantwortungsreife. Das heißt, ob ein Jugendlicher in der Lage ist, dass Unrecht seiner Tat zu erkennen. Beim Heranwachsenden geben wir eine Empfehlung ab, welches Strafrecht zur Anwendung kommen soll, ob er noch einem Jugendlichen oder bereits einem Erwachsenen gleichzustellen ist und schlagen eine - vorher abgestimmte - Maßnahme vor, als Reaktion auf das Fehlverhalten des Betroffenen und als Unterstützung für den weiteren Lebensweg.
Wir überwachen auferlegte Maßnahmen, prüfen, ob die Auflagen erfüllt sind und melden dies der Staatsanwaltschaft oder dem Jugendrichter. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren/ Jugendgerichtshilfe hat keine anwaltliche Funktion, sie sieht sich jedoch als Vermittler zwischen Polizei, Justiz und dem jungen Menschen. Sie steht immer als Ansprechpartner unterstützend für junge Straftäter und ihre Familien zur Verfügung.
Auch wenn Kinder (unter 14 Jahren) noch nicht strafmündig sind und sich deshalb auch nicht strafrechtlich verantworten müssen, erhalten wir auch hier - als Teil der Jugendhilfe - eine Information über delinquentes Verhalten, damit wir die Eltern im Bedarfsfall entsprechend beraten können.